Teil IV: Übergabe
2. Technische Raum-für-Raum-Abnahme
Das Schweizer Recht (Art. 367–371 OR) gewährt Ihnen zwei Jahre Schutz für sichtbare Mängel und fünf Jahre für versteckte oder konstruktive Mängel. Um Ihre Rechte zu wahren, müssen Sie jedoch den Bauträger so schnell wie möglich informieren, sobald Sie einen Mangel entdecken.
Nicht jeder übersehene Punkt bei der Übergabe führt zu einem Streit — in der Regel haben Sie mehrere Wochen Zeit, um weitere Mängel zu dokumentieren. Dennoch ist eine sorgfältige und systematische Abnahme wichtig. Eine formelle Zweijahresabnahme erfolgt später, um Mängel zu erfassen, die erst mit der Zeit sichtbar werden.
Öffentlicher Auszug
Dieses Kapitel geht in der kostenpflichtigen Ausgabe 2026 weiter
Die öffentliche Website zeigt den Einstieg für Recherche und Suchmaschinen. Das vollständige Kapitel mit den praktischen Details ist Teil des Huusli-Buchs.